Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage der entsprechenden Auftragsart geworden. Der Kunde hat die Einbeziehung dieser AGB für die Auftragsart anerkannt und bestätigt, dass Ihm ein Exemplar der AGB übergeben wurde oder er auf die Möglichkeit hingewiesen wurde, die AGB hier über das Internet unter www.immoello.de einzusehen.

Durch die Auftragserteilung werden sie anerkannt und bleiben bis zum Widerruf in Kraft, auch für zukünftige Aufträge, ohne dass sie erneut ausdrücklich erwähnt werden müssen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich von Immoello bestätigt werden. Diese Abweichungen gelten ausschließlich für den Auftrag, für den sie bestätigt wurden. Zusagen, Auskünfte und Erklärungen von Immoello-Mitarbeitern sowie von Immoello beauftragten Sachverständigen sind nicht bindend und benötigen eine schriftliche Bestätigung, um rechtswirksam zu sein. 

Auftragsart: kaufmännische Dienstleistung § 1 – 10 und 12 – 13 (Maklertätigkeit & kaufmännische Einzeldienstleistung)

Auftragsart: technische Dienstleistung § 11 – 13 (Facility Management, Hausmeistertätigkeit, Bauleistung)

§1

Im Falle von kaufmännischer Dienstleistung / kaufmännischem Auftrag

Der Kunde der Firma Immoello verpflichtet sich, bei Abschluss eines durch die Firma Immoello vermittelten Vertrages (z. B. Kaufvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag, Nutzungsvertrag, Beteiligungsvertrag usw.) eine im Maklervertrag oder in innerhalb einer anderen Vereinbarung näher bezeichnete Maklerprovision zu zahlen.

Sollte eine solche Provision nicht ausdrücklich vereinbart worden sein, so verpflichtet sich der Kunde im Falle des Kaufes bzw. des Verkaufes einer Immobilie eine Provision in Höhe von 3,57 % des Kaufpreises inkl. MwSt. zu zahlen. Eine entsprechende Provision wird sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer erhoben. Das gilt dann nicht im Verhältnis zum Käufer, wenn die Firma Immoello als einseitiger Interessenvertreter des Verkäufers tätig ist und keinen Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten abschließt.

Im Falle des Nachweises der Möglichkeit zum Abschluss eines Mietvertrages verpflichtet sich der Auftraggeber/Besteller, – sofern nichts anderen vereinbart ist – eine Provision in Höhe von 2,38 (inkl. MwSt.) Nettokaltmieten zu zahlen. Durch die Neufassung des WoVermG wird üblicherweise der Vermieter der Auftraggeber der Firma Immoello sein. Ist das Paket Immoello.Vermietung mit dem Auftraggeber vereinbart, beträgt die Provision 2,0 Nettokaltmieten (zzgl. MwSt.). Ist das Paket Immoello.Vetriebspartner vereinbart, wird die Provision im Einzelfall festgelegt. Sollte es in Ausnahmefällen zum Abschluss eines Suchauftrages in Textform mit dem Mieter als Auftraggeber der Firma Immoello kommen und der Auftrag des Vermieters zur Vermietung einer Wohnung danach von Immoello eingeholt werden, beträgt die Provision des Mieters 2,38 Monatsmieten inkl. MwSt..

Ergibt sich nicht aus den Umständen oder abweichenden Vereinbarungen etwas anderes, hat der Vertrag eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat vor Vertragsende gekündigt hat.

Der Kunde ist nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrages mit uns andere Makler mit Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeiten betreffend das Vertragsobjekt zu beauftragen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Kunde uns für die hierdurch entstehenden Schäden. Alle (Kauf-)Interessenten oder Makler, die sich während des Verkaufs an ihn wenden, werden an den Auftragnehmer verwiesen, damit der Verkauf aus einer Hand gesteuert wird. 

Im Falle einer Einzeldienstleistungen verpflichtet sich der Auftraggeber/Besteller, – sofern nichts anderen vereinbart ist – einen Stundenlohn in Höhe von 90,00 EUR (zzgl. MwSt.) zu zahlen. 


§2

Die Provision wird mit Abschluss des vermittelten Vertrages fällig und zahlbar. Der Kunde kommt mit der Zahlung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung den Honoraranspruch ausgleicht.

Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.

 

§3

Alle unterbreiteten Angebote der Firma Immoello sind unverbindlich und freibleibend. Sämtliche Angaben zu den zu vermittelnden Objekten basieren auf Angaben von Dritten. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben übernimmt die Firma Immoello keine Gewähr oder Haftung. Die Firma Immoello ist nicht verpflichtet, die Angaben, die sie von Dritten erhält, zu überprüfen.

 

§4

Die durch die Firma Immoello übermittelten Daten und Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt, diese sind von ihm vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Genehmigung durch die Firma Immoello gestattet. Die Firma Immoello verpflichtet sich, sämtliche Daten, die sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit erhält, insbesondere die persönlichen Daten der Kunden, vertraulich zu behandeln. Die Firma Immoello weist darauf hin, dass sämtliche Daten in der Datenverarbeitung gespeichert und aufbewahrt bleiben.

 

§5

Kommt es infolge der Weitergabe der Daten und Information zu einem Vertragsabschluss eines Dritten mit dem Käufer/Verkäufer bzw. Mieter/Vermieter, so haftet der Kunde der Firma Immoello auf Schadenersatz in Höhe der Provision.

 

§6

Der Firma Immoello steht die vereinbarte Provision auch zu, wenn ein wirtschaftlich gleichwertiges, gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt (z.B. Kauf anstatt Miete oder Miete anstatt Kauf oder Erbpacht anstatt Kauf usw.). Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein entsprechender Vertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt zustande kommen soll.

 

§7

Soweit keine Interessenkollision vorliegt, ist die Firma Immoello berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu werden

 

§8

Der Kunde verpflichtet sich, die Firma Immoello umgehend zu informieren, wenn er seine Kauf- bzw. Verkaufs- und/oder Vermiet- bzw. Anmietabsicht aufgibt. Für den Fall, dass der Verkäufer einer Immobilie unter Umgehung der Firma Immoello das Objekt an einen Dritten veräußert und er zuvor an die Firma Immoello einen Makleralleinauftrag erteilt hat, so verpflichtet sich der Verkäufer einen pauschalierten Aufwendungs- und Schadenersatz in Höhe von 20 % der vereinbarten Provision zu zahlen. Dem Kunden bleibt es hierbei unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen, wie es auch der Firma Immoello unbenommen ist, einen höheren Schaden nachzuweisen.

 

§9

Die Firma Immoello hat gegen den Kunden einen Anspruch auf Auskunft, mit wem und zu welchen Konditionen der Kauf-/Mietvertrag abgeschlossen worden ist, der ursprünglich Gegenstand des mit der Firma Immoello abgeschlossenen Vertrages war, um die eigenen Vergütungsansprüche überprüfen zu können.

 

§10

Der Kunde darf Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte gegenüber unserer Provisionsforderung nur geltend machen, wenn die Forderungen des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruhen oder wenn sonstige Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind.

Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auslösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittvorbehalts des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Die Provisionsabrechnung erfolgt auf Grund eines Notarvertrages. Wird kein Vertrag vorgelegt, erfolgt die Berechnung nach den Werten des Angebots. Bei direkten Verhandlungen sind wir von einem bevorstehenden Vertragsabschluss zu verständigen.

 

§ 11

Im Falle von technischer Dienstleistung/ technischem Auftrag;

Grundsätzliches

Immoello führt Aufträge in Übereinstimmung mit den anerkannten Regeln der Technik und geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften aus. Immoello übernimmt keine Garantie für die technischen Regeln selbst oder für die Korrektheit der Überprüfung der zugrunde liegenden Programme und Vorschriften. Immoello hat das Recht, in besonderen Fällen die Leistungen von geeigneten Subunternehmer durchführen zu lassen.

Fristen und Termine

Ausführungsfristen und Termine sind nicht bindend, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als fester Termin vereinbart oder schriftlich bestätigt. Alle anderen Zeitangaben sind lediglich Schätzungen des erforderlichen Zeitaufwands.

Immoello haftet nur für Verzugsschäden, wenn die Verzögerung auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Immoello oder einem von Immoello beauftragten Helfer zurückzuführen ist.

Gewährleistung

Immoello hat grundsätzlich das Recht auf Nacherfüllung. Sollte dieser Versuch scheitern, kann der Auftraggeber minder, falls es sich nicht um Bauleistungen handelt. Ansprüche auf Selbstbeseitigung, Aufwendungsersatz und Schadensersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, der Mangel beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Haftung und Schadensersatz

Immoello haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Arbeitsweisen entstanden sind. Im Falle einer Haftung durch Immoello, ist die Haftung je Auftrag auf den Leistungsumfang, der von Immoello abgeschlossenen Haftpflichtversicherung begrenzt. Die genannte Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Immoello-Mitarbeiter.

Zahlungsbedingungen

Alle Angaben über die Vergütung sind freibleibend und verstehen sich netto in EUR zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Vergütung ist sofort fällig und innerhalb von 14 Tagen zahlbar. Bei Aufträgen über 1.000 EUR und Neukunden kann Immoello eine Vorauszahlung in mindestens 50 % verlangen. Der Betrag ist sofort fällig und innerhalb von 14 Tagen zahlbar. Sollten Teile von einem Subunternehmer / Nachunternehmer übernommen werden, kann Immoello einen Zuschlag von 18 % als Verwaltungs- und Regiekosten hinzufügen. Der Kunde hat das Recht zur Aufrechnung oder zur Zurückhaltung nur, wenn Immoello dies ausdrücklich schriftlich bestätigt hat oder wenn Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig bestätigt sind. Wenn der Kunde trotz einer gesetzten Frist weiterhin in Verzug bleibt, hat Immoello das Recht, die weitere Ausführung des Auftrags zu verweigern, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. In diesem Fall werden die Fristen entsprechend verlängert. Wenn es Einwände gegen die Rechnungen von Immoello gibt, müssen diese innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt schriftlich mitgeteilt und begründet werden. Andernfalls gelten diese als akzeptiert und bestätigt.


§12

Die Firma Immoello schränkt ihre Haftung nach den folgenden Regelungen ein: Die gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Firma Immoello, einem gesetzlichen Vertretern oder einem Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist der Firma Immoello, einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, gelten uneingeschränkt.

Die Firma Immoello haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist. Das Gleiche gilt, wenn dem Auftraggeber Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Die Firma Immoello haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung der Firma Immoello ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

Die Firma Immoello überprüft die Bonität der nachgewiesenen/vermittelten Partei nicht und übernehmen deshalb auch keine Haftung dafür.


§13

Die Firma Immoello und ihr Kunde sind sich darüber einig, dass Erfüllungsort und Gerichtstand, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz der Firma Immoello in Essen ist.


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